Folgende Tagespunkte stehen auf dem Programm

  1. Begrüßung
     
  2. Änderung der Satzung (Siehe Anhang Bekanntgabe)
     
  3. Jahresbericht 2025
     
  4. Kassenbericht
     
  5. Entlastung des Kassenwartes und Entlastung des Vorstandes
     
  6. Neuwahlen
     
  7. Wahl zweier Kassenprüfer
     
  8. Sonstiges

     

Bekanntgabe, Änderung/ Ergänzung der Satzung

zu Punkt 2 der Generalversammlung am 01.03.2026

 

Satzungsänderung/ergänzung

  1. §1 Name und Sitz des Vereins
    Der Name des Vereins in § 1 der Satzung soll geändert/angepasst werden. §1 Name und Sitz des Vereines lautet derzeit (alte Fassung):
    Der Verein führt den Namen "Initiativkreis für Behindertenarbeit" Haren/Ems e.V. . Er hat seinen Sitz in Haren/Ems. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgericht Meppen eingetragen.

    Vorschlag neue Formulierung:
    §1 Name und Sitz des Vereins der Satzung
    Der Verein führt den Namen "Initiativkreis für Menschen mit Handicap" Haren/Ems e.V.. Er hat seinen Sitz in Haren/Ems. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgericht Meppen eingetragen.
     
  2. § 6 Absatz 4, Der Vorstand
    Die Regelung zur Überwachung des Schatzmeisters in § 6 Absatz 4 der Satzung soll geändert/angepasst werden.

    § 6 Absatz 4 (Der Vorstand) der Satzung lautet derzeit (alte Fassung):
    Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte. Die Tätigkeit des Schatzmeisters ist vom Vorsitzenden zu Überwachen.

    Vorschlag neue Formulierung:
    § 6 Absatz 4 (Der Vorstand) der Satzung
    Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte. Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei, von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer, kontolliert. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse die Entlastung des Vorstandes.
     

Bericht zur Generalversammlung am 30.03.2025

 

 

1:          Begrüßung durch 1. Vorsitzenden H. z. Hebel. Es wurde die ordnungsgemäße, fristgerechte   Ladung der Mitglieder und die damit einhergehende Beschlussfähigkeit festgestellt. Heiner   machte auf einen Schreibfehler in der Einladung aufmerksam, die Anwesenden waren   trotzdem mit der Durchführung der Versammlung einverstanden.

2:          Der Jahresbericht wurde von T. Albers, Schriftführerin, vorgelesen, hierzu gab es keine Anmerkungen.

3:         Der Kassenbericht wurde von Kassenprüfer, Hr. F. Borghorst, geprüft und von H. z. Hebel          vorgetragen. Die einzelnen Posten wurden von ihm erläutert. Anschließend beantragte Hr. Strätker die Entlastung der Kassenwartin S. Neehoff, welche durch Handzeichen einstimmig und ohne Enthaltungen erfolgte.

4:         Danach erfolgte die Entlastung des gesamten Vorstandes nach Antrag durch Hr. Strätker durch  Handzeichen einstimmig und ohne Enthaltungen.

5:     Da Hr. F. Borghorst aus Altersgründen im kommenden Jahr nicht mehr als Kassenprüfer zur Verfügung steht soll die Satzung des Initiativkreises für Behindertenarbeit Haren/Ems e. V. geändert werden. Sie liegt bereits beim Rechtsanwalt zur Bearbeitung. Begründung: In der momentanen Satzung ist festgelegt, dass die Kassenprüfung durch den 1. Vorsitzenden des Vereins erfolgen kann/soll, dies möchte H. z. Hebel aus persönlichen Gründen nicht machen. Deshalb soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass zwei in der Generalversammlung gewählte Kassenprüfer-/Innen zur Prüfung der Kasse bestimmt werden. Für die zu überbrückende Zeit bis zur nächsten Wahl im Jahr 2026 haben sich Fr. H. Teiken und Fr. T. Wilmink als Kassenprüferinnen zur Verfügung gestellt.

6:         Verschiedenes

H. z. Hebel fragte die Anwesenden, ob jemand etwas über den Verbleib von Sonja Kamp weiß. Von den Anwesenden hatte niemand eine Information, Fr. Marker wird ihre Tochter. welche Sonja Kamp kennt, ansprechen, ob ihr etwas über Sonja bekannt ist.

Christa Wobken gab bekannt, dass sie sich nicht zur Wiederwahl als 2. Vorsitzende im Jahr 2026 zur Verfügung stellt.

Für Januar 2026 ist eine Veranstaltung an einem Sonntag in den Abendstunden geplant. Die anwesenden Angehörigen der zu Betreuenden wurden gefragt, ob eine derartig Veranstaltung möglich ist oder ob eine Abendveranstaltung nicht gewünscht ist, die überwiegende Mehrheit befürwortete die Veranstaltung.

H. z. Hebel fragte an, ob die Anwesenden den Namen Initiativkreis für Behindertenarbeit Haren/Ems e. V. noch befürworten, da ihm von mehreren Seiten zugetragen wurde, dass das Wort Behindertenarbeit nicht mehr zeitgemäß sei. Es wurde kurz diskutiert und einer Änderung zugestimmt. Verschiedene Vorschläge wurden gesammelt, der Vorschlag „Initiativkreis für Menschen mit Handicap“ fand den meisten Zuspruch. Endgültig entschieden werden soll dies auf der Generalversammlung im nächsten Jahr.

In den sozialen Medien hat eine junge Frau (der Name ist dem Vorstand bekannt) nach Unterstützung ersucht, es wurde überlegt, sie bzw. die Angehörigen anzusprechen, ob evtl. auch Hilfe aus unserem Verein zur Entlastung gewünscht ist. H. z. Hebel wird dies in Erfahrung bringen.

Fr. Wilmink fragte nach, ob  die Spenden, welche der Verein erhält, versteuert werden müssen. Dies wurde verneint, der Initiativkreis ist ein eingetragener, gemeinnütziger  Verein und muss die ihm zugetragenen Spenden nicht versteuern. Alle drei Jahre erfolgt eine Überprüfung durch das Finanzamt im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit und die Verwendung der Spenden. Bei größeren Geldsummen können anstehende Veranstaltungen, welche kostenintensiv sind, als Grund hierfür angegeben werden, wie z.B. die anstehende Feier zum 50 jährigen Jubiläum.

Die Teilnehmerliste wurde rundgegeben. Beginn der Veranstaltung 15.00Uhr, Ende 16.00Uhr.

 

Haren, 30.03.2025 Tanja Albers (Schriftführerin)

 

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